Gewässer bzw. Probenahmestelle 2. Entnahmestelle an der Gösche Nord.
Die vierte Messung.
genaue Ortsangabe: Zwischen Steinau und Odisheim an der L 144 befindet sich die Gösche Nord. Diese entwässert südlich von Steinau in den Hadelner Kanal.
GPS - Latitude (nur Ziffern und .) 53.6808675
GPS-Longitude (nur Ziffern und .) 8.9104546
Datum 06.01.2020
Uhrzeit 11:20
Wetter: bedeckt
Protokollant*in Stüben,Meißner,Krohn,Leibinger
Lufttemperatur (°C) 5
Messtiefe im Gewässer (cm) und Wassertemperatur (°C) 20 cm / 6
Sauerstoff (mg/l): kritisch belastet <6 mg/l, stark verschmutzt <2 mg/l enfällt
pH: Die Normalwerte (5 bis 8) unserer Gewässer sollten nicht unter- oder überschritten werden. 4,5
Leitfähigkeit (my S/cm) / Härtegrad (°dH) Niedrige Werte (<200 / <10° sind vorteilhaft) entfällt, nicht mit Gerät messbar
Ammonium (mg/l: kritisch belastet > 0,3; start verschmutzt > 0,5 mg/l) 1,0
Nitrat (mg/l): < 50mg/l, für Säuglinge < 10 mg/l. 1,0
Nitrit (mg/l): Grenzwert: am Austritt beim Wasserwerk 0,1 mg/l, im Haus 0,5 mg/l. Gewässer > 0,22 mg/l Nitrit sind kritisch 0,05
Phosphat (mg/l): Gewässer > 0,1 mg/l sehr kritisch (in Seen Grenze von Oligothophie zur Eutrophie > 0,02 mg/l). Trinkwasser: höchstens Spuren. 0,00
Beschreibung des Standortes Zwischen Steinau und Odisheim an der L 144 befindet sich die Gösche Nord. Diese entwässert südlich von Steinau in den Hadelner Kanal.
Beschaffenheit Ufer und Gewässergrund Winterphase: Ruhezeit der Natur.
Tiefe u. Breite / Wasserstand / Fließgeschwindigkeit 20 cm / 4- 5 m / 20 cm /
geringe Fließgeschwindigkeit.
Pflanzenbestand am Ufer entfällt.
Geruch / Farbe / Trübung des Wassers Neutral / bräunlich / getrübtes Wasser.
Bemerkenswertes (wie auch erkennbare Verschmutzungen) das rostige Entwässerungsrohr unter der Straße sorgt für die Verfärbung des Wassers in der unmittelbaren Umgebung in einer bräunlichen Farbe.
Fische entfällt
Moostierchen / Hohltiere / Schwämme entfällt
(Wasser-)Käfer 2
Zweiflügler (Mücken, Zuckmücken, Schwebfliegen u.a.) entfällt
Schlammfliegen entfällt
Steinfliegen entfällt
Eintagsfliegen entfällt
Köcherfliegen entfällt
Libellen entfällt
Wasser-Wanzen 1
Krebse (Flohkrebse, Asseln) entfällt
Egel/Strudelwürmer entfällt
Wenigborster entfällt
Schnecken entfällt
Muscheln entfällt
Spinnen u. Millben entfällt
Sonstige (Amphibien, Vögel u.a.) entfällt
Wasserpflanzen und Algen entfällt
Beurteilung Tabelle 2 I- II gering belastet, SpW 1,5 bis < 1,8.
Einordnung der Gewässergüte mäßig
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